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Mittwoch, 8. September 2010
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FAQ

Fragen und Antworten

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Kann ich dem Unterricht auch ohne medizinische Fachkenntnisse folgen? ()
Ja. Die medizinisch notwendigen Kenntnisse erhalten Sie ihm Rahmen Ihrer Ausbildung an der Akademie für Tierheilkunde.

Ansprechpartner: Studienberatung
Welche Folgen hat es, wenn ich an einem Wochenendseminar nicht teilnehmen kann? ()
Im Rahmen der Erwachsenenbildung ist Ihnen die Teilnahme an den Seminaren freigestellt. Die dort behandelten Themen und Skripte sind jedoch prüfungsrelevant und sollten deshalb im Selbststudium nachgearbeitet werden.

Ansprechpartner:
Kann ich im Laufe des Studiums die Studienorte wechseln? ()
Ja, dies ist problemlos möglich. Alle Studienorte lehren nach dem gleichen System.

Ansprechpartner:
Kann ich zu einem anderen Termin starten? ()
Der Einstieg in das Studium erfolgt jeweils zu den Anatomie-, bzw. zum Beginn der Therapieblöcke. Die Ausbildung durchläuft dabei einen festen Turnus. In Ausnahmefällen ist es durchaus möglich, auch zwischen den Lernblöcken einzusteigen. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der versäumte Stoff bereits eigenhändig aufgearbeitet wurde.

Ansprechpartner:
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Schwierigkeiten habe? ()
Als erster Ansprechpartner steht das Sekretariat in allen Belangen telefonisch zur Verfügung. Sprechzeiten: Mo –Fr: 9.00 – 12.00Uhr ; 13:00-16:30 Uhr

Ansprechpartner:
Kann ich mich nach der Ausbildung selbständig machen? ()
Ja. An der Akademie für Tierheilkunde erhalten Sie eine fundierte Ausbildung, die Sie direkt nach Ihrem Studium befähigt, Ihre eigene Praxis zu eröffnen. Wir stehen Ihnen bei Fragen diesbezüglich gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Kann mir der Beruf des Tierheilpraktikers eine finanzielle Existenz bieten? ()
Als niedergelassener Tierheilpraktiker kann man gute Einkünfte erzielen. Hinzu kommt die steigende Nachfrage nach Menschen mit Ihrer Ausbildung. Der Beruf des Tierheilpraktikers liegt im Trend der Zeit und erfreut sich immer größerer Beliebtheit.

Ansprechpartner:
Ist die Ausbildung staatlich anerkannt? ()
Derzeit liegt noch keine staatliche Regelung vor. Die Verbände der Tierheilpraktiker sind mit dieser Forderung allerdings bereits an den Bund herangetreten.

Ansprechpartner:
Sind die Studiengebühren steuerlich absetzbar? ()
Ja. Nach der derzeitigen Rechtssprechung sind die Kosten für die Ausbildung in vollem Umfang absetzbar. Sie können diese als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater.

Ansprechpartner:
Brauche ich zusätzliche Lernmaterialien? ()
Für die Prüfung benötigen Sie keine weiteren Lehrmaterialien. Allerdings raten wir dazu ein Veterinärmedizinisches Wörterbuch zu beschaffen, welches auch als Nachschlagewerk während Ihrer zukünfigen Tätigkeit als THP dienlich sein wird.

Ansprechpartner: