Da wir immer wieder darauf angesprochen werden, möchten wir gerne das Thema " Staatliche Zulassung der Berufe Tierheilpraktiker, Tierphysiotherapeut und Tierpsychologe" deutlich machen.
Wenn Schulen damit werben, dass Sie eine staaliche Zulassung haben, so ist dies die Zulassung der ZFU, der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht".
Um diese Zulassung zu erhalten, werden Vertragsformen, wie Kündigungsrechte standardisiert und es ist nur für Fernstudiengänge geregelt.
Die Tatsache, dass Sie einen praktischen Beruf erlernen steht per se im Konflikt zu einem Fernstudium, da Sie die praktischen Fähigkeiten nicht über Skripte erlernen können.
Wenn Sie sich nun dennoch für ein Fernstudium mit vielgeworbener staatlichen Zulassung entscheiden, so sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie keinen Beruf erworben haben, der staatlich zugelassen ist.
Die Berufe " Tierheilpraktiker, Tierphysiotherapeut und Tierpsychologe " sind nicht staatlich anerkannt, gleich an welcher Schule Sie ihre Ausbildung absolviert haben.
Werben Sie damit, machen Sie sich strafbar.
Wir möchten das in aller Deutlichkeit aufzeigen, da es bei der Wahl der Schule irreführend sein kann, wenn Sie in dem Glauben sind, dass sie einen staatlich anerkannten Lehrgang absolvieren.
Gerne beraten wir Sie ausführlicher zu diesem Thema in unseren Sprechzeiten.